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   BPatG, 03.11.2022 - 9 W (pat) 52/18   

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BPatG, 03.11.2022 - 9 W (pat) 52/18 (https://dejure.org/2022,31955)
BPatG, Entscheidung vom 03.11.2022 - 9 W (pat) 52/18 (https://dejure.org/2022,31955)
BPatG, Entscheidung vom 03. November 2022 - 9 W (pat) 52/18 (https://dejure.org/2022,31955)
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  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Auszug aus BPatG, 03.11.2022 - 9 W (pat) 52/18
    bestimmen sind (BGH GRUR 2012, 1124 - Polymerschaum).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BPatG, 03.11.2022 - 9 W (pat) 52/18
    Dies darf allerdings weder zu einer inhaltlichen Erweiterung noch zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05

    Betrieb einer Sicherheitseinrichtung

    Auszug aus BPatG, 03.11.2022 - 9 W (pat) 52/18
    Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus BPatG, 03.11.2022 - 9 W (pat) 52/18
    Darüber hinaus darf allein aus Ausführungsbeispielen nicht auf ein engeres Verständnis des Patentanspruchs geschlossen werden (BGH GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 03.11.2022 - 9 W (pat) 52/18
    Dazu ist zu ermitteln, was sich aus der Sicht des angesprochenen Fachmanns aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als unter Schutz gestellte technische Lehre ergibt, wobei der Fachmann auch die Beschreibung und Zeichnung heranzuziehen hat (BGH GRUR 2007, 859 - Informationsübermittlungsverfahren I).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auszug aus BPatG, 03.11.2022 - 9 W (pat) 52/18
    Da über einen Antrag nur einheitlich entschieden werden kann, fallen mit dem Patentanspruch 1 auch die übrigen Patentansprüche 2 bis 39 (BGH GRUR 1997, 120 - Elektrisches Speicherheizgerät).
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